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Brexit Update: Zur Phase drei des UK Border Operating Model

Die britische Regierung hatte letztes Jahr vorgestellt, wie die Wareneinfuhr nach dem Ende der Übergangsphase des Brexits vonstattengehen soll. Mit dem sogenannten Leitfaden „Border Operating Model“ wurde ein Dreistufenplan für die Einführung von Zollkontrollen konkretisiert.

Mit dem Eintritt in Phase 3 des Leitfadens nehmen die im Rahmen des Brexits auf den Weg gebrachten Zollverfahren des Vereinigten Königreichs einen weiteren wichtigen Meilenstein. DACHSER passt sich kontinuierlich an diese Veränderungen bei den Zoll- und Transportverfahren an, sodass Waren weitgehend reibungslos über die Grenze befördert werden. Ab dem 01. Januar 2022 werden die Grenzkontrollen verstärkt. Künftig ist dann an der Grenze eine elektronische Ausfuhranmeldung notwendig. Zudem wird ein neues IT-System für Warenbewegungen aus und in das Vereinigte Königreich, das Goods Vehicle Movement Service (GVMS), eingeführt.

Das manuelle Verfahren EIDR (Entry Declarants Record), mit dem Waren unter Verwendung der EORI-Nummer des Händlers über die Grenze befördert werden können, ist ab dem 01. Januar 2022 nicht mehr zulässig. Stattdessen muss ein elektronisches vereinfachtes Zollanmeldeverfahren (Simplified Customs Declaration Process, SCDP) durchlaufen werden.

Das GVMS wird schon jetzt für den Transitverkehr eingesetzt. Ab dem 01. Januar 2022 wird jedoch die Zollanmeldung einer in GVMS erstellten Warentransportreferenz (Goods Movement Reference, GMR) zugeordnet und so das Grenzkontrollverfahren automatisiert. Die automatische Nummernschilderkennung (Automatic Number Plate Recognition, ANPR) wiederum verbindet Zollanmeldung und GMR, sodass Fahrzeuge beim Grenzübergang faktisch nicht mehr halten müssen.

Soweit von Ihnen nicht anders angewiesen, kümmert sich DACHSER um die Verknüpfung von Zollanmeldung und GVMS. Sollten Sie sich selbst – unternehmensintern oder über einen externen Zolldienstleister – um die Zollanmeldung bemühen wollen, teilen Sie DACHSER bitte die Zollanmeldenummer zur Importfreigabe mit. DACHSER gibt die sogenannte Import Release Reference (IRR) ins GVMS ein, damit die Waren die Grenze passieren können.

Ab 01. Januar 2022 muss darüber hinaus die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs (POAO) sowie bestimmten tierischen Nebenprodukten (ABP) von der EU ins Vereinigte Königreich über das Onlineportal für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln (IPAFFS) vorangemeldet werden. Diese Produktkategorien sowie Pflanzen und pflanzenbasierte Produkte müssen bis zum 01. Juli 2022 nicht physisch inspiziert werden. Ihre Prüfung wird ab dem 01. Juli bis zum 01. November 2022 nach und nach für die einzelnen Produktkategorien eingeführt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Bitte informieren Sie DACHSER, wenn Sie die oben genannten Zusatzleistungen für Ihre Produkte in Anspruch nehmen möchten. Sollten Sie die Zollanmeldung für POAO, ABP oder Pflanzen- bzw. pflanzenbasierte Produkte selbst vornehmen wollen, sind Sie auch für die Meldung in IPAFFS zuständig. 

Im Verlauf von 2022 werden nach und nach weitere Änderungen in Kraft treten. Zu nennen sind hier insbesondere ab 1. Juli 2022 Einfuhrsicherheitserklärungen, auch ENS genannt. Mit Näherrücken der Einführung werden weitere Informationen zu ENS-Sicherheitserklärungen und Kontrollen von POAO, bestimmten ABP sowie Pflanzen- und pflanzenbasierten Produkten erforderlich.

Diese Angaben beziehen sich auf Netzwerksendungen, die in unserem Sammelgut- oder Ladungsverkehr (FTL, LCL) transportiert werden. Um für die neuen Kontrollverfahren gerüstet zu sein, hat das DACHSER Netzwerk gemeinschaftlich seine Prozesse geprüft und bei Bedarf angepasst.

Das britische Finanz- und Zollamt HMRC hat für Fragen zum Zoll und internationalen Handel eine Hotline eingerichtet: Unter der 0300 322 9434 erhalten Sie Hilfe zu Einfuhren, Ausfuhren und Zollbefreiungen. Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr und wochenends von 8:00 bis 16:00 Uhr britischer Zeit besetzt. 

Nützliche Links:

Unter folgendem Link können Sie dem HMRC ihre Fragen zu Import und Export senden. Hier finden Sie zudem eine Webchat-Funktion:

https://www.gov.uk/government/organisations/hm-revenue-customs/contact/customs-international-trade-and-excise-enquiries

Das HMRC hat einen eigenen Support für exportierende Gewerbetreibende eingerichtet, um ihnen bei praktischen Fragen rund um den Export aus Großbritannien nach Europa weiterzuhelfen:

https://www.gov.uk/ask-export-support-team

Auf dem YouTube-Kanal des HMRC finden sich ferner weitere hilfreiche Videos und Webinare zum Thema Zollverfahren:

https://www.gov.uk/government/organisations/hm-revenue-customs/contact/customs-international-trade-and-excise-enquiries

Border Operating Model PDF (0,14 MB)
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